AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – BerlinLux

1. Vermittlungsgegenstand / -bedingungen

BerlinLux - Vermittlungsagentur vermittelt in fremdem Namen (Gastgeber) Übernachtungsleistungen (Unterkünfte). BerlinLux erbringt mit ihrer Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und auf Rechnung anderer Unternehmen, der sogenannten Leistungsträger. Ein Vertrag kommt somit ausschließlich zwischen dem Leistungsträger/Gastgeber und dem Kunden/Gast zustande.

2. Buchung

2.1. Wirksamkeit

Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchung durch BerlinLux bestätigt und übermittelt wurde (per E-Mail, per Fax oder telefonisch). Eine abweichende Regelung bedarf der Schriftform. Der Gastgeber ist verpflichtet, die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatz zu gewähren.

2.2. Provision

Der Kunde zahlt bei der Buchung eine 20% Anzahlung des gesamten Mietbetrages für das gebuchte Apartment an BerlinLux, der Restbetrag zzgl. anfallender Nebenkosten wird entweder in bar an den Gastgeber vor Ort entrichtet oder vorher bis Anreise auf das Konto des Gastgebers überwiesen. An Gastgebern fallen keine Vermittlungskosten an.

2.3. Preise / Anreise

Die Preise in den Medien werden vom Gastgeber bestimmt. Bei einer zu Stande gekommenen Buchung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Anfrage. Die Preise bei Großveranstaltungen wie Ostern, Berlin Marathon, Silvester, Ferien, etc. können von Standartpreisen abweichen, die aber auch vom Gastgeber bestimmt und im System eingefügt werden.
Bei der Anreise soll der Gast den gesamten offenen Betrag bar begleichen und dabei soll er auch nach der Anfrage des Gastgebers einen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Der Gastgeber hat das Recht vom Gast eine Kaution zu verlangen, die bei Abreise zurückerstattet wird. An- und Abreisezeiten bitte direkt mit dem Gastgeber vereinbaren.

3. Stornierung / Stornogebühr

3.1. Stornierung durch Gastgeber

Der Gastgeber ist verpflichtet, die gebuchten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum dem Gast zur Verfügung zu stellen, sonst hat er dem Gast Schadensersatz zu leisten. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast seine sowohl bereits geleistete Anzahlung an ihn als auch bereits geleistete Zahlungen an BerlinLux zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadensersatz zu leisten:

Bei Absage bis zu 6 Wochen vor Mietbeginn 20,00 €
Bei Absage bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn 40,00 €
Bei Absage bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn 15,00 € pro gebuchter Nacht (max. 120,00 €)
Bei späterer Absage 15,00 € pro gebuchter Nacht (max. 150,00 €)

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

3.2. Stornierung durch Gast

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber BerlinLux vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (per email, per Fax oder Briefpost). Kostenlose Stornierungen (außer die anfallende Vermittlungsgebühr) sind, unabhängig vom Buchungsdatum, grundsätzlich möglich, soweit diese bis spätestens 4 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin schriftlich bei BerlinLux eingehen.

Im Falle eines frühzeitigen Buchungsrücktrittes wird BerlinLux versuchen, das/die freigewordene/n Unterkünfte anderweitig zu vermitteln. Sollte eine Wiedervermittlung nicht gelingen, ist der Gastgeber berechtigt vom Gast Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 651 BGB einzufordern. Die Abwicklung des Storno erfolgt vom Gastgeber.

Die erhobenen Stornierungsgebühren bei Nichtanreise belaufen sich nach dem Übernachtungspreis in EURO wie folgt:
bis zu 40 Tagen vor Anreisedatum 0 %
ab 39 Tagen vor Anreisedatum 20 %
ab 28 Tagen vor Anreisedatum 30 %
ab 21 Tagen vor Anreisedatum 40 %
ab 14 Tagen vor Anreisedatum 60 %
ab 10 Tagen vor Anreisedatum 80 %
ab 7 Tagen vor Anreisedatum 100 %

Die anfallende Vermittlungsgebühr ist jedoch in jedem Fall zu zahlen.

4. Bestimmungen zur Nutzung der Unterkunft des Gastgebers

Der Gast verpflichtet sich die vom Gastgeber vorgelegte Hausordnung zu beachten. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch Nachbarn im Mietobjekt behält sich der Gastgeber das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjektes zu beenden ohne die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.

5. Haftung

BerlinLux ist kein Reiseveranstalter und haftet ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung findet daher keine Anwendung. BerlinLux haftet nicht für Folgen höherer Gewalt oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz. Die Haftung durch BerlinLux beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für alle Angaben im Onlinekatalog (Daten der Leistungsträger) sind die Gastgeber verantwortlich. Mängel sind direkt an den Gastgeber zu richten und bei Anreise sofort anzumerken. Nachträgliche Schadensersatzansprüche für nicht zugesicherte Eigenschaften sind direkt an den Gastgeber zu stellen. Die in den Medien angegebenen und abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung verändert sein. BerlinLux vermitteln lediglich im Auftrag und haften nicht für die von Vermietern zugesicherten Eigenschaften.

6. Datenschutz

Buchungsdaten werden von BerlinLux im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Speicherung und Übermittlung aller Buchungsdaten erfolgt nur, soweit dies gewünscht und/oder erforderlich ist. Der Gast erklärt sich einverstanden, Informationen im Zusammenhang BerlinLux per E-Mail, Fax oder Post zu erhalten, um einen umfassenden Informationsstandard zu gewährleisten.

7. Allgemeines

Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtswirksam werden oder sein, berührt dies nicht die gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Gast und BerlinLux unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Berlin, in dem das vermietete Objekt gelegen ist; der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin.

Berlin, im März 2011

BerlinLux

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